Pressespiegel
Tägliche Kulturberichterstattung aus Bayern und darüber hinaus
Thema: Recht & rechtliche Rahmenbedingungen
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Der BGH verhandelt, ob das Möbelsystem „USM Haller" urheberrechtlich geschützt ist, nachdem USM einen Nürnberger Konkurrenten wegen nachgebauter Ersatzteile verklagt hatte. Das OLG Düsseldorf hatte einen Urheberschutz zuvor verneint.
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Das Bistum Dresden-Meißen und die evangelische Landeskirche kritisieren Sachsens Pläne, die Landesämter für Denkmalpflege und Archäologie zusammenzulegen, da dies Fachwissen und das Vier-Augen-Prinzip beim Erhalt kirchlicher Denkmäler gefährde.
„Am Sonntag würde Heino Felix wählen“: Mit diesem Spruch hatte ein AfD-Politiker aus Brandenburg für sich geworben. Dem Musiker passt das nicht – er will 30 000 Euro wegen „immateriellen Schadens“.
Ein US-Bundesgericht hat alle zwölf Klagepunkte einer selbstverlegten Dichterin aus Florida gegen Taylor Swift abgewiesen, die der Sängerin vorwarf, Texte und Ideen aus ihren Gedichten für Songs und Videos verwendet zu haben.
Ein maskierter Mann hat das Hauptquartier von Kanal 12 News in Tel Aviv mit einem Backstein angegriffen. Der Sender und israelische Journalistenverbände verurteilten die Attacke und warnten vor zunehmendem Hass gegen Medien, den sie der Regierungsrhetorik zuschreiben.
Das Rap-Duo Bob Vylan kündigt eine Verleumdungsklage gegen die BBC an, nachdem der Sender ihren Glastonbury-Auftritt 2025 nicht auf Abruf bereitstellte und das Duo nach propalästinensischen Sprechchören mit nicht zutreffenden Etiketten versehen habe.
Der BGH verhandelt, ob das modulare Möbelsystem USM Haller des Schweizer Unternehmens USM als urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst gilt und ein Nürnberger Konkurrent durch den Verkauf kompatibler Ersatzteile dieses Recht verletzt.
Bayerns Oberstes Landesgericht verhandelt im September eine Klage des Wirts Alexander Egger, der eine europaweite Ausschreibung für die großen Oktoberfest-Zelte fordert und damit den seit über 200 Jahren geltenden Ausschluss auswärtiger Wirte anfechtet.
Das Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender fordert gesetzliche Änderungen, darunter einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz durch Hochschulen, da bestehende Regelungen Antisemitismus und Diskriminierung an Hochschulen bislang weitgehend folgenlos ließen.
Der Deutsche Kulturrat fordert in seiner Stellungnahme zum EU-Kommissions-Call for Evidence stärkere Urheberrechte bei KI-Nutzung, verpflichtende Lizenzen mit angemessener Vergütung sowie besseren Schutz vor Online-Piraterie und KI-generierten Persönlichkeitsimitationen.
Leonard Cohens Nachlass hat klargestellt, die geplante Aufführung von „Hallelujah" bei Trumps Freedom-250-Rallye am 24. Juni sei nicht autorisiert – bereits 2020 hatte der Nachlass Trumps Nutzung des Songs beim Republican National Convention abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Klage von ARD und ZDF, nachdem die Bundesländer die KEF-Empfehlung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags ignoriert haben. Dabei geht es nicht nur um die Beitragshöhe, sondern auch um die Zukunft des gesamten Beitragsfestsetzungsverfahrens.
Das bayerische Kabinett hat ein neues Hochschulordnungsrecht beschlossen, das antisemitisch straffällig gewordene Studierende sanktioniert – von der Rüge bis zur Exmatrikulation bei rechtskräftiger Verurteilung.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt erneut den Streit um den Rundfunkbeitrag, mit dem ARD, ZDF und Deutschlandfunk jährlich rund 8,5 Milliarden Euro einnehmen – für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht dabei grundsätzlich mehr auf dem Spiel als eine Detailfrage.
Das ZDF kündigt nach Kritik an Sanktionsklauseln in Mitwirkendenverträgen eine Überprüfung der Regelung an, die auch US-Sanktionslisten einbezieht; Intendant Norbert Himmler betont, die journalistische Unabhängigkeit des Senders sei davon nicht betroffen.
Christian Ulmen klagt vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen Pyjama Pictures, nachdem die Produktionsfirma ihm im April 2026 alle Verträge für die Streaming-Serie „The Au Pair" fristlos gekündigt hat. Ulmen beruft sich auf seinen Arbeitnehmerstatus, um Kündigungsschutz zu erlangen.
Die Gewerkschaften DJV, ver.di und Unisono rufen für Mittwoch und Donnerstag zum Warnstreik beim WDR auf, nachdem der Sender einen Tarifabschluss nur mit der VRFF erzielt hat und freie Mitarbeitende sowie Musiker ausgenommen bleiben.
Christian Ulmen klagt vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen die fristlose Kündigung von vier Verträgen durch Pyjama Pictures im Zusammenhang mit der geplanten Joyn-Serie „The Au Pair", für die er als Autor, Regisseur und Editor tätig war.
CBS einigte sich mit Lee Mendelson Film Productions auf eine Lizenzgebühr, nachdem Stephen Colbert beim „Late Show"-Finale absichtlich Vince Guaraldis „Linus and Lucy" ohne Genehmigung spielen ließ. Der Erlös geht an die World Central Kitchen.
Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer Deutschland GmbH erlassen, weil Welt-Kommentator Andreas Rosenfelder fälschlich behauptete, CORRECTIV habe eine Recherche mit Bundesregierung und Verfassungsschutz abgestimmt.
Tyra Banks verklagt Netflix wegen Verleumdung und behauptet, ihr vierstündiges Interview für die „America's Next Top Model"-Dokuserie „Reality Check" sei durch selektiven Schnitt so manipuliert worden, dass falsche Vorwürfe gegen sie entstanden.
Ariana Grande fordert die Trump-Regierung auf, ihr Lied „Bye" nicht mehr für ein TikTok-Video des Weißen Hauses zur Einwanderungspolitik zu nutzen. Auch Sabrina Carpenter und die Band Alphaville wehrten sich zuvor gegen die unerlaubte Verwendung ihrer Musik durch die Trump-Administration.
Morrissey kündigt rechtliche Schritte gegen neun Personen an, die ihn online imitieren und laut Web Sheriff im Auftrag politischer Gruppen agieren sollen, räumt jedoch ein, dass die Anwaltskosten seine finanziellen Möglichkeiten übersteigen.