Pressespiegel
Tägliche Kulturberichterstattung aus Bayern und darüber hinaus
Thema: Recht & rechtliche Rahmenbedingungen
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Das Landgericht München I entscheidet über eine Klage der Gema gegen das US-Unternehmen Suno, dessen KI-Werkzeuge Musik generieren, die geschützten Originalen wie „Atemlos" oder „Forever Young" zu ähnlich sein soll.
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Der BGH verhandelt, ob das Möbelsystem „USM Haller" urheberrechtlich geschützt ist, nachdem USM einen Nürnberger Konkurrenten wegen nachgebauter Ersatzteile verklagt hatte. Das OLG Düsseldorf hatte einen Urheberschutz zuvor verneint.
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Das Landgericht München hat dem KI-Musikgenerator Suno die ungenehmigte Nutzung urheberrechtlich geschützter Lieder untersagt und das Unternehmen auf Klage der Gema zu Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz verurteilt.
Die Gema hat ihren Prozess gegen Suno gewonnen: Sie konnte nachweisen, dass die KI an geschützten Werken trainiert wurde. Eine interaktive Rekonstruktion der Beweisführung – mithilfe von Helene Fischer und „Daddy Cool“.
Das Landgericht München I hat der Klage der Gema gegen den KI-Musikdienst Suno in weiten Teilen stattgegeben: Suno darf geschützte Musikwerke nicht ohne Einwilligung vervielfältigen oder für das KI-Training nutzen.
Das Landgericht München I hat Suno untersagt, Gema-geschützte Musikwerke ohne Genehmigung für das KI-Training zu nutzen, und verurteilte das US-Unternehmen zu Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz. Das Gericht sah eine urheberrechtlich relevante Speicherung der Werke als gegeben an.
Im jahrzehntelangen Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham um ein zweisekündiges Sampling deutet der BGH an, dass eine Gesetzesänderung von 2021 zugunsten Pelhams wirken könnte; ein Urteil fällt erst im Herbst.
Verdi klagt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das bayerische Ladenschlussgesetz, das trotz einer Lockerung – etwa Sonntagsöffnungen in Ausflugsorten und Automatensupermärkten – weiterhin restriktiv bleibt.
Nach dem Diebstahl des 2.500 Jahre alten Torque von Vix aus einem Museum in Burgund plant Frankreichs Kulturministerium mit einem 33-Punkte-Paket besseren Schutz für gefährdete Exponate, darunter vorübergehende Auslagerungen und unangekündigte Sicherheitsüberprüfungen.
Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD lässt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Sicherheitskonzepte für bevorstehende CSDs im Freistaat überprüfen und kündigt bei Bedarf verstärkte Schutzmaßnahmen an. Konkrete Anschlagspläne in Bayern sind laut Herrmann derzeit nicht bekannt.
Premierminister Andy Burnham kündigt eine Steuersenkung um 20 Prozent für rund 32.000 britische Pubs, Diskotheken und Konzertlokale an, die je etwa 1.300 Euro jährlich einsparen sollen. Die Branche hält die Entlastung für unzureichend.
Ein australisches Gericht wies die Verleumdungsklage der Schauspielerin Charlotte MacInnes gegen Rebel Wilson ab. MacInnes hatte Wilson vorgeworfen, mit Instagram-Posts ihren Ruf beschädigt zu haben, indem sie sexuelle Belästigung durch Filmproduzentin Amanda Ghost andeutete.
Das ZDF hat einen geplanten Auftritt von Danger Dan und Igor Levit in der Satire-Sendung "Die Anstalt" kurzfristig untersagt, da ihr Song "Keine Angst" als Aufruf zur Gewalt interpretierbar sei. Die Musiker und die "Anstalt"-Macher kritisieren dies als Eingriff in die Kunstfreiheit.
Volker Beck kritisiert, dass der Entwurf des nordrhein-westfälischen Hochschulstärkungsgesetzes weder einklagbare Schutzrechte gegen Antisemitismus noch eine verlässliche Regelung zu Prüfungsterminen an jüdischen Feiertagen enthält.
Der Oberste Gerichtshof von Puerto Rico erlaubt Bad Bunnys Ex-Freundin Carliz De La Cruz Hernández, ihre Klage wegen der unerlaubten Verwendung ihrer Stimme im Song „Dos Mil 16" auf dem Album „Un Verano Sin Ti" weiterzuverfolgen.
Das Bistum Dresden-Meißen und die evangelische Landeskirche kritisieren Sachsens Pläne, die Landesämter für Denkmalpflege und Archäologie zusammenzulegen, da dies Fachwissen und das Vier-Augen-Prinzip beim Erhalt kirchlicher Denkmäler gefährde.
„Am Sonntag würde Heino Felix wählen“: Mit diesem Spruch hatte ein AfD-Politiker aus Brandenburg für sich geworben. Dem Musiker passt das nicht – er will 30 000 Euro wegen „immateriellen Schadens“.
Ein US-Bundesgericht hat alle zwölf Klagepunkte einer selbstverlegten Dichterin aus Florida gegen Taylor Swift abgewiesen, die der Sängerin vorwarf, Texte und Ideen aus ihren Gedichten für Songs und Videos verwendet zu haben.
Ein maskierter Mann hat das Hauptquartier von Kanal 12 News in Tel Aviv mit einem Backstein angegriffen. Der Sender und israelische Journalistenverbände verurteilten die Attacke und warnten vor zunehmendem Hass gegen Medien, den sie der Regierungsrhetorik zuschreiben.
Das Rap-Duo Bob Vylan kündigt eine Verleumdungsklage gegen die BBC an, nachdem der Sender ihren Glastonbury-Auftritt 2025 nicht auf Abruf bereitstellte und das Duo nach propalästinensischen Sprechchören mit nicht zutreffenden Etiketten versehen habe.
Der BGH verhandelt, ob das modulare Möbelsystem USM Haller des Schweizer Unternehmens USM als urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst gilt und ein Nürnberger Konkurrent durch den Verkauf kompatibler Ersatzteile dieses Recht verletzt.
Bayerns Oberstes Landesgericht verhandelt im September eine Klage des Wirts Alexander Egger, der eine europaweite Ausschreibung für die großen Oktoberfest-Zelte fordert und damit den seit über 200 Jahren geltenden Ausschluss auswärtiger Wirte anfechtet.